Tragen Sie hier Ihre persönlichen Eckwerte ein. Das Ergebnis und die Grafik werden aktualisiert, wenn Sie ausserhalb des Feldes klicken.

Informationen und Erklärungen zu den einzelnen Eingabefeldern finden Sie weiter unten auf dieser Website.

Ihr Pensionskassenkapital

Fr.

Rentenumwandlungssatz

%

Kapitalauszahlungssteuern

%

Grenzsteuersatz Einkommen

%

Beim Kapitalbezug

Erwartete Rendite auf dem Kapital



%

Kapitalverzehr in Jahren


[#WERT#]



[#WERT#]

Kapitalbezug

(Rendite [#WERT#], Verzehr [#WERT#] [#WERT#])

Kapital nach Steuern

[#WERT#]

Kapitaleinkommen brutto

[#WERT#]

Steuerbarer Anteil ([#WERT#])

[#WERT#]

Steuern p.a.

[#WERT#]

Kapitaleinkommen netto

[#WERT#]

Rentenbezug

Rentenumwandlungssatz [#WERT#]

Renteneinkommen

[#WERT#]

Steuerbarer Anteil (100%)

[#WERT#]

Steuern

[#WERT#]

Renteneinkommen netto

[#WERT#]

Finanzieller Vorteil
zu Gunsten [#WERT#]:


[#WERT#]


p. a.



Bei einer Kapitalauszahlung dienen einerseits die Zinsen (Rendite) als Einkommen sowie ein Teil des Kapitals (Kapitalverzehr). Hier sehen Sie grafisch dargestellt, wie sich Ihr Kapital über die Jahre nach dem Bezug entwickelt:



Vermögensentwicklung, Kapitalverzehr über [#WERT#] Jahre

 

Begriffserklärung

Pensionskassenkapital

Die Höhe des von Ihnen angesparten Pensionskassenkapitals erfahren Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. Entscheidend für den Vergleich ist die Höhe per Pensionierungsdatum.

Rentenumwandlungssatz

Der Rentenumwandlungssatz gibt an, wie hoch die jährliche Rente in Prozent des Pensionskassenkapitals ausfallen wird. Ein Umwandlungssatz von beispielsweise 6.4% bedeutet, dass bei 100'000 Franken Pensionskassenkapital eine Rente von 6'400 Franken pro Jahr ausbezahlt wird. Informationen zu Ihrem persönlichen Umwandlungssatz erfahren Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis, im Reglement oder direkt bei der Pensionskasse.

Kapitalauszahlungssteuern

Wer Kapital aus der Pensionskasse bezieht, muss Kapitalauszahlungssteuern bezahlen. Die Steuer wird separat vom Einkommen berechnet und unterliegt einer Progression. Auszahlungen von Vorsorgekapitalien (2. und 3a-Säule) werden zur Berechnung der Steuerlast in den meisten Kantonen zusammengezählt.

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt an, in welcher Steuerprogression Sie sich befinden. Ein Grenzsteuersatz von 35% auf die letzten 1'000 Franken bedeutet zum Beispiel, dass die Steuerrechnung um 350 Franken zunimmt, wenn der Steuerzahler sein steuerbares Einkommen um 1'000 Franken erhöht.

Erwartete Rendite

Eine Renditeprognose abzugeben ist immer schwierig. Langfristig kann als Richtwert mit folgenden Renditen gerechnet werden: Aktienanlagen 6.5%, Obligationen in Franken 4.5% (jeweils vor Steuern und nach Gebühren). Bedenken Sie, dass mehr Rendite immer auch mehr Risiko bedeutet und dass erzielte Renditen in der Vergangenheit keine Gewähr für künftige Renditen von Wertschriften sind.

Kapitalverzehr

Die Gesamtrente beim Kapitalbezug setzt sich aus Zins und Kapitalgewinn sowie Kapitalverzehr zusammen. Wer nur von den Zinsen lebt, muss mit einer tieferen Rente als beim Rentenbezug aus der Pensionskasse rechnen. Eine kurze Verzehrdauer bedeutet eine höhere Rente aber weniger Sicherheit, eine lange Verzehrdauer mehr Sicherheit dafür weniger Renteneinkommen.

 

Berechnungsgrundlagen

Kapitalbezug

Beim Kapitalbezug wird das ausbezahlte Pensionskassenkapital nach Kapitalauszahlungssteuern verrentet. Das „Kapitaleinkommen brutto“ setzt sich aus Zinsen und Kapitalverzehr zusammen. Das Kapitaleinkommen wird so berechnet, dass das Kapital am Ende der Verzehrdauer aufgebraucht ist. Am Anfang der Rentengenerierung ist daher der Zinsanteil hoch, mit dem Laufe der Jahre wird der Verzehrteil zu Lasten des Zinsanteils immer grösser. Kapitalverzehr ist im Gegensatz zum Ertrag in der Schweiz nicht steuerbar. Der steuerbare Ertrag beim Kapitalbezug setzt sich aus einer Mischrechnung von Verzehrdauer und Renditeerwartung zusammen. Schneller Verzehr bedeutet höherer Anteil von Kapitalverzehr an der generierten Rente und daher einen tieferen steuerbarer Anteil. Je tiefer die Renditeerwartung ist, desto sicherer wird das Kapital angelegt. Sichere Kapitalanlagen erzeugen relativ betrachtet mehr steuerbaren Ertrag, was den steuerbaren Anteil an der Gesamtrente erhöht. Die Steuern berechnen sich auf dem steuerbaren Anteil multipliziert mit dem Grenzsteuersatz. Es wird angenommen, dass Kapitalbezüge jeweils Ende Jahr erfolgen.

Rentenbezug

Das Renteneinkommen berechnet sich anhand des Pensionskassenkapitals zum Pensionierungszeitpunkt und dem Umwandlungssatz. Renteneinkommen aus der Pensionskasse ist in der Schweiz vollständig steuerpflichtig. Die Steuern berechnen sich anhand des Grenzsteuersatzes multipliziert mit dem Renteneinkommen.

Bemerkung

Die Berechnungstools dienen dazu, sich zu einem Thema einen groben Überblick zu verschaffen. Die Simulationsrechnungen beruhen auf diversen vereinfachten Annahmen. Eine Beratung durch eine qualifizierte Fachperson wird auf jeden Fall empfohlen.

 

In Zusammenarbeit mit der VermögensPartner AG